Schritt für Schritt
Der Weg zum Fahrausweis scheint lang. Mit der richtigen Begleitung bewältigen Sie jedoch auch die steinigen Strecken federleicht. Wir setzen alles daran, dass Sie ihn als spannendes Abenteuer in Erinnerung behalten und freuen uns, wenn Sie nach bestandener Prüfung gerne nochmals in den Rückspiegel gucken.
NEU ab 1.1.2021, fahren ab Alter 17!
Nothelferkurs
Um überhaupt den Lernfahrausweis beantragen zu können, muss der Nothelferkurs absolviert werden. Der dabei erworbene Nothelferausweis verfällt nach sechs Jahren.
Gesuchformular
Der Lernfahrausweis wird mit dem Formular 103 beantragt.
Hier können Sie das "Lernfahrausweis-Gesuch" herunterladen und ausdrucken.
Sehtest
Mit dem Gesuchsformular geht es nun zum Optiker, der den obligatorischen Sehtest vornimmt und das Ergebnis ins Formular überträgt. Der Test ist zwei Jahre gültig.
Strassenverkehrsamt
Das ausgefüllte Gesuchsformular inklusive farbigem Passfoto und Sehtest-Ergebnis bringen Sie nun persönlich beim Strassenverkehrsamt des Kantons oder bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde vorbei. Am Schalter muss auch der Nothelferausweis, die Schweizerische Identitätskarte oder ein Ausländerausweis im Original vorgewiesen werden. Das Gesuch zum Lernfahrausweis kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.
Basistheorie
Lernen ist angesagt. Als Vorbereitung für die Theorieprüfung leisten aktuelle Apps gute Dienste. Beliebt ist auch die Lern-CD. Und selbstverständlich können Sie sich von der Fahrschule Nicolas auf die Theorieprüfung vorbereiten lassen. Wer bereits im Besitz des Ausweises Kategorie A oder der Unterkategorie A1/B1 ist, braucht die Prüfung nicht erneut abzulegen.
Theorieprüfung
Mit der Pin und PID, die Sie mit der «Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung» erhalten haben, können Sie sich anmelden. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Kategorie B = 18 Jahre, A1 = 16 Jahre) absolviert werden.
Hier für die Theorieprüfung anmelden
Lernfahrausweis
Nachdem Sie die Theorieprüfung bestanden haben, wird Ihnen der Lernfahrausweis per Post zugestellt. Haben Sie das Mindestalter noch nicht erreicht, trifft der Lernfahrausweis pünktlich zu Ihrem Geburtstag ein.
Fahrausbildung
Nun beginnt die praktische Ausbildung. Bei der Fahrschule Nicolas lernen Sie das Autofahren systematisch von Grund auf und können direkt im Prüfungsgebiet Hinwil üben. Falls Sie die Möglichkeit haben, mit einer geeigneten Begleitperson (besitzt den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens drei Jahren und ist mindestens 23 Jahre alt) zu fahren, können Sie das Gelernte im Alltag vertiefen.
Verkehrskunde
Nun steht der obligatorische Besuch des Verkehrskunde-Kurses auf dem Programm. Dieser sollte möglichst zum Beginn der Fahrausbildung stattfinden. Das Kurslokal befindet sich in der Kugelgasse in Männedorf direkt beim Bahnhof.
Hier können Sie sich online anmelden.
Führerprüfung
Ein Experte des Strassenverkehrsamtes prüft das praktische Können im Auto der Fahrschule Nicolas. Es werden drei Prüfungsversuche gestattet. In sehr seltenen Fällen gelingt die Prüfung auch beim dritten Versuch nicht. Dann kann eine weitere Prüfung nur noch nach einem positiven Fahreignungstest absolviert werden.
Mehr Infos zur Führerprüfung finden Sie hier.
Probezeit / WAB-Kurse
Nach bestandener Führerprüfung bleibt der Führerausweis "auf Probe" drei Jahre gültig. Innerhalb eines Jahres müssen Sie ein Weiterbildungskurs besuchen. Erst danach stellt das Strassenverkehrsamt den unbefristeten Führerausweis aus.
Mehr Infos zu den WAB-Kursen finden Sie hier.